Erste Hilfe Lerhgänge finden in der Fahrschule zur Zeit nicht statt.
Erste-Hilfe Lehrgang nach §19 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Lehrgangsdauer: 9 Unterrichtseinheiten á 45 Min.
- Lehrgangsinhalte: theoretische und praktische MAßnahmen zur Ersatzversorgung von Verletzten im Straßenverkehr, in Betrieben und in der Freizeit.
- Kosten 35.00 Euro | Barzahlung vor Ort
Passbildanfertigung
- biometrisches Passbild für den Führerscheinantrag Kreisverwaltung
- Kosten 8,00 Euro | Barzahlung vor Ort
Sehtest
- biometrisches Passbild für den Führerscheinantrag Kreisverwaltung
- Kosten 7,00 Euro | Barzahlung vor Ort